Strategisch denken, praxisnah handeln.
Seit 25 Jahren stehen wir, Sylvia und Eric Romba, für Beratung, die Klarheit schafft und Unternehmen voranbringt. Unsere Expertise verbindet Marketing, Organisation und Digitalisierung – gestützt auf akademische Qualifikationen, langjährige Führungserfahrung und unternehmerische Praxis.
Wir verstehen, wie Unternehmen funktionieren, wo Strukturen greifen – und wo es hakt. Genau dort setzen wir an: Wir analysieren, entwickeln Strategien und begleiten deren Umsetzung so, dass Ergebnisse spürbar werden.
Ob Markenaufbau, interne Prozesse oder digitale Sichtbarkeit – unsere Beratung ist darauf ausgerichtet, Zusammenhänge zu durchdringen und Lösungen zu schaffen, die wirken.
Unsere Beratungen sind im Rahmen des BAFA-Programms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ grundsätzlich förderfähig. Das Programm wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) durchgeführt. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können dafür einen Zuschuss zu den Beratungskosten beantragen.
Die genaue Förderhöhe richtet sich nach den jeweils gültigen BAFA-Richtlinien – insbesondere nach dem Standort der Betriebsstätte und den förderfähigen Beratungsthemen. Nicht alle Branchen und Inhalte sind gleichermaßen förderfähig.
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob Ihr Unternehmen und Ihr Anliegen die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Maßgeblich sind die jeweils gültigen BAFA-Richtlinien.
Quelle: Bafa-Unternehmensberatung
Die Förderung von Unternehmensberatungen soll kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei unterstützen, ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und auszubauen. Mit einem Zuschuss zu den Beratungskosten wird es KMU erleichtert, externen Rat in Anspruch zu nehmen.
Ziel ist es, die Erfolgsaussichten und Anpassungsfähigkeit der Unternehmen zu verbessern, ihre unternehmerischen Kompetenzen zu stärken sowie Arbeitsplätze zu schaffen oder zu sichern. Damit sollen KMU in die Lage versetzt werden, auf wirtschaftliche Veränderungen sowie auf Herausforderungen durch den demografischen, digitalen und ökologischen Wandel besser reagieren zu können.
Förderfähig sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition:
mit weniger als 250 Beschäftigten
und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. €.
Nicht oder nur eingeschränkt förderfähig sind u. a.:
bestimmte freie Berufe, die selbst in der Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung, Steuerberatung oder als Rechtsanwälte, Notare, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen
bestimmte Heilberufe (z. B. Heilpraktiker, die ausschließlich eine Förderung für QM-Beratung erhalten können)
Unternehmen, die im Förderprogramm bereits als Beratungsunternehmen aufgetreten sind
Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Einzelberatungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Eine förderfähige Beratung umfasst immer eine Analyse der Unternehmenssituation, die Benennung von Schwachstellen und konkrete Handlungsempfehlungen für die Umsetzung in die Praxis. Dabei sollen auch Aspekte wie Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und ökologische Nachhaltigkeit berücksichtigt werden.
Für bestimmte Heilberufe (z. B. Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten oder Heilpraktiker) gilt eine Einschränkung: Hier werden ausschließlich Beratungen gefördert, die sich auf die Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems beziehen.
Nicht gefördert werden:
Seminare, Workshops oder Gruppenveranstaltungen
Beratungen, die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden (Kumulierungsverbot)
Vermittlungstätigkeiten
Beratungen, die auf den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gerichtet sind, die von den Beraterinnen oder Beratern selbst vertrieben werden
Beratungen, die überwiegend Rechts- oder Versicherungsfragen, steuerberatende Tätigkeiten (z. B. Verträge, Jahresabschlüsse, Buchführung), gutachterliche Stellungnahmen oder das Thema Fördermittel zum Inhalt haben
Beratungen, die gegen geltende Rechtsvorschriften oder die Zielsetzungen des Bundes und der EU verstoßen
Das antragstellende Unternehmen ist in der Auswahl frei, solange das Beratungsunternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert ist.
Für die Registrierung müssen Beraterinnen, Berater und Beratungsunternehmen nachweisen, dass sie überwiegend im Bereich Unternehmensberatung tätig sind und die notwendige fachliche Erfahrung mitbringen. Außerdem ist ein Qualitätssicherungsinstrument erforderlich, das eine ordnungsgemäße und richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleistet.
Damit ist sichergestellt, dass nur qualifizierte und zuverlässige Beratungen im Rahmen des Förderprogramms anerkannt werden
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Beratungskosten. Förderfähig sind bis zu 3.500 € Beratungskosten (netto, ohne Umsatzsteuer).
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Standort der Betriebsstätte:
in den neuen Bundesländern (außer Berlin und Region Leipzig, inkl. Regionen Lüneburg und Trier): 80 % der Kosten, maximal 2.800 €
in den alten Bundesländern (inkl. Berlin und Region Leipzig, außer Regionen Lüneburg und Trier): 50 % der Kosten, maximal 1.750 €
Die Zuschüsse werden nur auf bereits bezahlte Beratungskosten gewährt. Rabatte oder Nachlässe müssen berücksichtigt werden.
Innerhalb der Geltungsdauer der aktuellen Förderrichtlinie können Unternehmen mehrere Beratungen fördern lassen
– jedoch höchstens zwei pro Kalenderjahr und
– insgesamt maximal fünf Beratungen pro Unternehmen.
Jede Beratung muss in sich abgeschlossen sein, also ein eigenes Thema oder Projekt behandeln.
Der Antrag auf Förderung wird online über das Portal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt.
Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Beratung eingereicht werden. Erst nach Erhalt der Bestätigung darf mit der Beratung gestartet werden.
Nach Abschluss der Beratung reicht das Unternehmen den Verwendungsnachweis – inklusive Rechnung, Zahlungsnachweis und Beratungsbericht – ebenfalls online beim BAFA ein. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt direkt an das Unternehmen nach Prüfung durch die Bewilligungsbehörde.
Wir unterstützen Sie selbstverständlich bei allen Schritten – vom Förderantrag bis zum Nachweis.
Der Ablauf einer geförderten Beratung ist klar strukturiert:
Projektdefinition – Gemeinsam besprechen wir die Inhalte und Ziele der Beratung und legen das Vorgehen fest.
Antragstellung – Vor Projektbeginn wird der Antrag online beim BAFA eingereicht.
Bestätigung – Nach Erhalt der Förderzusage kann die Beratung starten.
Analyse & Konzept – Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine fundierte Analyse und konkrete Handlungsempfehlungen.
Umsetzung & Begleitung – Die Beratung wird praxisnah dokumentiert und auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.
Bezahlung – Sie begleichen unsere Rechnung zunächst vollständig selbst. Erst danach können die Unterlagen beim BAFA eingereicht werden.
Nachweis & Zuschuss – Mit Rechnung, Zahlungsbeleg und Beratungsbericht wird der Verwendungsnachweis eingereicht. Nach Prüfung zahlt das BAFA den Zuschuss direkt an Ihr Unternehmen aus.
Alle Details zur Förderung – von den Voraussetzungen bis zum Ablauf – sind in der offiziellen Förderrichtlinie des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geregelt.
Haben Sie Fragen zur BAFA-Förderung
oder möchten Sie Ihr Projekt mit uns besprechen?
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne!
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