Verträge werden ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geschlossen und ausgeführt. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Romba & Romba GmbH.
1. Vertragsabschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge mit der Romba & Romba GmbH. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich durch die Romba & Romba GmbH bestätigt wurden.
Verträge mit der Romba & Romba GmbH kommen nur durch schriftliche Annahme oder Bestätigung zustande. Änderungen des Vertrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Romba & Romba GmbH. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers sind unverbindlich, auch wenn die Romba & Romba GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Werbemittlungsaufträge
Werbemittlungsaufträge werden zu den Geschäftsbedingungen und Preislisten der jeweiligen Werbeträger abgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Romba & Romba GmbH verpflichtet sich, den jeweils höchstmöglichen Rabatt mit dem Werbeträger zu vereinbaren. Werden Mengenrabatte oder Schaltungsstaffeln vereinbart, so erfolgt bei Nichterfüllung der Voraussetzungen eine entsprechende Nachbelastung, die sofort fällig ist.
Die Romba & Romba GmbH sorgt für die vertragsgemäße Einschaltung bei den jeweiligen Werbemedien. Für Mängel der Einschaltung haftet sie jedoch nicht. Sie ist bevollmächtigt, etwaige Ansprüche des Kunden gegenüber dem Werbeträger geltend zu machen.
Bei telefonisch erteilten Mittlungsaufträgen übernimmt die Romba & Romba GmbH keine Haftung für Irrtümer oder Übermittlungsfehler, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt entsprechend auch für digitale Werbeträger und Online-Mediabuchungen.
3. Vergütungen
Sämtliche von der Romba & Romba GmbH ausgeführten Arbeiten und Aufwendungen sind grundsätzlich kostenpflichtig und werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Für vom Auftraggeber gewünschte Zusatzleistungen – insbesondere Recherchen, Angebotsanfragen bei Dritten, Produktionsüberwachung und Rechnungsprüfung – berechnet die Romba & Romba GmbH ein Service-Entgelt in Höhe von 19 % auf die jeweiligen Fremdkosten.
Nach Auftragserteilung entstehende, nicht vorhersehbare Aufwendungen wie Spesen, Reisekosten, Verpflegung und gegebenenfalls Unterbringung werden in jedem Fall gesondert berechnet.
Digitale Zusatzleistungen wie Medienanalysen, Contentplanung, Social-Media-Kampagnen, Ad-Budget-Kontrolle oder Betreuung digitaler Kommunikationskanäle gelten ebenfalls als gesondert vergütungspflichtige Leistungen, sofern sie nicht ausdrücklich Teil des Hauptvertrags sind.
4. Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro als Nettopreise, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und gegebenenfalls der Abgaben an die Künstlersozialkasse.Preisangebote werden erst mit Vertragsabschluss verbindlich. Zwischenzeitlich eingetretene Lohn- oder Materialkostensteigerungen berechtigen die Romba & Romba GmbH zur Anpassung der Angebotspreise. Übersteigt die Preissteigerung 20 % des ursprünglichen Angebots, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Werbemittlungsaufträgen gelten die jeweils aktuellen Preislisten der Medienanbieter als Vertragsgrundlage. Preisänderungen oder Irrtümer in den Medienpreislisten bleiben vorbehalten. Nachträgliche Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers und die daraus entstehenden Mehrkosten werden gesondert berechnet. Dies gilt auch für Preisänderungen digitaler Leistungen und Werbeschaltungen in dynamischen Online-Medien.
5. Lieferung/Lieferzeit
Lieferungen erfolgen, sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, ab Sitz der Romba & Romba GmbH und auf Gefahr des Auftraggebers. Für Schäden aus verspäteter postalischer Zustellung haftet die Romba & Romba GmbH nicht, sofern sie die rechtzeitige Aufgabe nachweisen kann. Wird eine Lieferfrist vereinbart, haftet die Romba & Romba GmbH nicht für deren Überschreitung, sofern diese durch Umstände verursacht ist, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. In solchen Fällen bleibt der Auftraggeber zur Zahlung verpflichtet. Dies gilt sinngemäß auch für digitale Lieferungen, insbesondere bei Übertragungsproblemen oder technischen Störungen, die nicht im Verantwortungsbereich der Romba & Romba GmbH liegen.
6. Agenturleistungen
Die von der Romba & Romba GmbH erbrachten Agenturleistungen stehen dem Auftraggeber ausschließlich für den vereinbarten Werbezweck und den vertraglich festgelegten Zeitraum zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende Nutzung – insbesondere zeitlich, räumlich oder inhaltlich erweitert – bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung sowie einer zusätzlichen Vergütung. Die entsprechenden Regelungen sind schriftlich zu fixieren und in separaten Vertragsdokumenten festzuhalten. Der Übergang von Nutzungs- und Verwertungsrechten an den Auftraggeber erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung. Dies gilt auch für digitale Leistungen, Inhalte und Kampagnen – unabhängig von Format, Medium oder Veröffentlichungsplattform.
7. Urheber-, Verwertungs- und Nutzungsrechte
Werkleistungen der Romba & Romba GmbH, die urheberrechtlich geschützt sind, dürfen vom Auftraggeber nur im vertraglich vereinbarten Umfang genutzt werden. Der sachliche und gebietliche Umfang der Verwertungsrechte – wie Vervielfältigungs-, Verbreitungs- oder Senderechte – wird im Vertrag schriftlich festgelegt und ist durch die vereinbarte Vergütung abgegolten. Weitergehende Verwertungen – insbesondere die Übernahme in andere Medien, eine dauerhafte Nutzung über die vereinbarte Kampagnendauer hinaus oder eine exklusive Nutzung – bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung sowie einer zusätzlichen Vergütung. Gleiches gilt für die Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte. Gestaltungen, die vom Auftraggeber als Marke, Geschmacksmuster, Ausstattung oder Firmen- bzw. Warensignet verwendet werden sollen, erfordern eine gesonderte Vereinbarung mit entsprechender Vergütung. Für die formale Rechteklärung und Eintragung ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich; die Romba & Romba GmbH wird insoweit von jeder Haftung freigestellt. Nicht verwendete oder abgelehnte Entwürfe, Skizzen und Gestaltungen bleiben im Eigentum der Romba & Romba GmbH und dürfen ohne Zustimmung nicht genutzt werden. Möchte der Auftraggeber diese sichern, ist dafür eine separate Vergütung zu vereinbaren. Bei vom Auftraggeber gelieferten Druckvorlagen oder digitalen Inhalten liegt die Verantwortung für die rechtmäßige Nutzung und eventuelle Vervielfältigungsrechte allein beim Auftraggeber. Diese Regelungen gelten ausdrücklich auch für digitale Inhalte, Formate und Kampagnen jeder Art.
8. Fremdarbeiten
Bei Leistungen, die Dritte im Auftrag der Romba & Romba GmbH erbringen – etwa freie Mitarbeiter, externe Produktionsfirmen oder Dienstleister – stellt die Romba & Romba GmbH sicher, dass deren Arbeitsergebnisse für die vereinbarten Zwecke des Auftraggebers frei verwertbar sind. Für Leistungen, die üblicherweise durch externe Partner ausgeführt werden – z. B. Druckvorstufe, Medienproduktion, Webentwicklung oder Hosting – übernimmt die Romba & Romba GmbH keine Haftung, auch wenn diese über sie abgerechnet werden.
Die Auswahl und Beauftragung erfolgt im Interesse und auf Rechnung des Auftraggebers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
9. Haftung
Der Auftraggeber haftet für die rechtliche Zulässigkeit aller von ihm gelieferten Inhalte, insbesondere Marken, Geschmacksmuster, Gestaltungselemente sowie Firmen- und Produktbezeichnungen. Aus daraus resultierenden Ansprüchen Dritter entstehen der Romba & Romba GmbH keine Verpflichtungen. Der Auftraggeber stellt die Romba & Romba GmbH insoweit von jeglicher Haftung frei.
Nimmt der Auftraggeber die vereinbarte Leistung nicht ab, kann die Romba & Romba GmbH nach erfolgter Mahnung eine Frist von einer Woche setzen. Nach Ablauf dieser Frist ist die volle vereinbarte Vergütung zu zahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche wegen Nichtabnahme bleiben ausdrücklich vorbehalten. Geht die vereinbarte Leistung nach Fristablauf verloren, wird beschädigt oder verschlechtert sich, trägt der Auftraggeber das Risiko. Eine gesonderte Lagerung oder Sicherung gegen Feuer, Wasser, Diebstahl oder sonstige Gefahren erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung; andernfalls haftet die Romba & Romba GmbH lediglich im Rahmen üblicher Sorgfalt. Im Übrigen haftet die Romba & Romba GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Vom Auftraggeber übermittelte Inhalte – insbesondere Daten, Dateien, Druckvorlagen oder digitale Medien – werden von der Romba & Romba GmbH nicht inhaltlich oder technisch geprüft. Für Fehler und daraus entstehende Folgekosten haftet allein der Auftraggeber.
10. Mängelrügen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Leistungen unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt schriftlich zu melden. Erfolgt keine fristgerechte Anzeige, gelten die Leistungen als vertragsgemäß erbracht.
Bei berechtigten Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nachbesserung oder Minderung. Schlägt die Nachbesserung innerhalb angemessener Frist fehl, kann er vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen herabsetzen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Druckfreigaben, Korrekturabzüge und andere vom Auftraggeber zu prüfende Vorlagen sind sorgfältig zu kontrollieren, gegebenenfalls zu korrigieren und mit schriftlicher Freigabe zurückzugeben. Nach erteilter Freigabe übernimmt die Romba & Romba GmbH keine Haftung für übersehene Satz- oder Druckfehler.
11. Zahlungen
Sämtliche Zahlungen sind zum vereinbarten Fälligkeitstermin ohne Abzug zu leisten. Skonto wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt. Bis zur vollständigen Zahlung aller offenen Forderungen behält sich die Romba & Romba GmbH das uneingeschränkte Eigentum an gelieferten Leistungen und Arbeitsergebnissen vor. Rechnungen über vermittelte Leistungen werden mit Zugang fällig. Für Mittlungsaufträge gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweils beauftragten Medienanbieter.
Bei vereinbarter Vorauskasse stellt die Romba & Romba GmbH eine Vorausrechnung. Der ausgewiesene Betrag muss spätestens vor Ablauf des jeweiligen Anzeigen- oder Einschalttermins vollständig auf dem Konto der Romba & Romba GmbH eingehen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist die Romba & Romba GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Anspruch auf Durchführung der Leistung entfällt in diesem Fall. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, so werden sämtliche offenen Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Es werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Die Romba & Romba GmbH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung von Aufträgen zurückzuhalten oder einzustellen. Eine Haftung für daraus entstehende Schäden oder Nachteile des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
12. Rücktrittsrechte
Ergeben sich nach Vertragsschluss begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers – etwa durch Zahlungsverzug, Lastschriftrückgaben, Auskünfte von Wirtschaftsauskunfteien oder sonstige objektive Hinweise –, ist die Romba & Romba GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Alle bis dahin erbrachten Leistungen sind in diesem Fall sofort zu vergüten. Für noch nicht ausgeführte Leistungen kann die Romba & Romba GmbH Vorauszahlung verlangen, sofern der Auftraggeber auf Durchführung des Projekts besteht. Storniert der Auftraggeber einen erteilten Auftrag, hat er die bis dahin erbrachten Leistungen unverzüglich zu bezahlen. Für nicht ausgeführte Leistungen werden ersparte Aufwendungen pauschal mit 50 % angerechnet, sofern nicht im Einzelfall ein abweichender Nachweis erfolgt. Eine etwaig vereinbarte Vermittlungsvergütung bleibt in voller Höhe geschuldet. Weitergehende Schadenersatzansprüche wegen Vertragsverletzung bleiben ausdrücklich vorbehalten. Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Romba & Romba GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
13. Vertraulichkeit und Geheimhaltung
Die Romba & Romba GmbH verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen über den Auftraggeber sowie dessen Produkte, Strategien, Geschäftsprozesse und interne Abläufe vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG), sofern der Auftraggeber angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen hat. Alle Mitarbeitenden sowie beauftragte Dritte der Romba & Romba GmbH sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Von der Geheimhaltungspflicht ausgenommen sind Informationen, die der Romba & Romba GmbH nachweislich bereits vor der Offenlegung durch den Auftraggeber bekannt waren, die ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt werden oder die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Die Romba & Romba GmbH haftet nicht für Schäden, die durch den Zugriff unbefugter Dritter, etwa durch gezielte Spionage oder technische Angriffe, entstehen – es sei denn, sie hat ihre Sorgfaltspflichten grob fahrlässig verletzt.
14. Datenschutz und Datenverarbeitung
Die Romba & Romba GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Speicherdauer, Betroffenenrechten und Ansprechpartnern enthält die Datenschutzerklärung auf der Website der Romba & Romba GmbH. Sofern eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden erfolgt (z. B. Versandaktionen, Hosting, Plattformzugang), ist zuvor ein gesonderter Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) zu schließen.
15. Elektronische Kommunikation und Datenverarbeitung
Die Kommunikation zwischen der Romba & Romba GmbH und dem Auftraggeber kann elektronisch per E-Mail oder über sonstige digitale Kanäle erfolgen, sofern keine strengere Schriftform gesetzlich vorgeschrieben ist. Vom Auftraggeber übermittelte Dateien sind in branchenüblichen Formaten bereitzustellen. Für Datenverluste oder Formatfehler, die auf technische Probleme außerhalb des Einflussbereichs der Romba & Romba GmbH zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.
16. Kennzeichnung, Belege und Referenznutzung
Die Romba & Romba GmbH ist berechtigt, in allen von ihr gestalteten Werbemitteln, Anzeigen, digitalen Inhalten und sonstigen Veröffentlichungen eine dezente Agenturkennzeichnung (z. B. Firmenname oder Code) anzubringen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht. Der Romba & Romba GmbH stehen von allen veröffentlichten Arbeiten bis zu zehn Belegexemplare zu. Bei digitalen Veröffentlichungen oder Streuaufträgen genügt die Übermittlung eines Nachweises (z. B. Screenshot, Beleglink oder PDF-Datei). Weitere Belege oder Vollbelege werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen gesonderte Vergütung bereitgestellt. Die Romba & Romba GmbH ist berechtigt, abgeschlossene Projekte sowie Auszüge daraus – einschließlich Text-, Bild- oder Gestaltungselementen – zur Eigenwerbung in Präsentationen, auf der Website oder in sozialen Medien zu nutzen, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen oder eine ausdrückliche Vertraulichkeit vereinbart wurde.
17. Abwicklung und Rückgabe von Unterlagen
Die Romba & Romba GmbH gibt dem Auftraggeber auf Wunsch alle von ihm zur Verfügung gestellten Materialien – wie Fotos, Videos, Daten, Präsentationen oder sonstige Arbeitsgrundlagen – nach Abschluss des Projekts zurück. Eine Pflicht zur Aufbewahrung von überlassenen oder erarbeiteten Unterlagen – insbesondere Entwürfen, Zwischenprodukten, Produktionsdateien, Rohdaten oder Arbeitsmaterialien – besteht nicht, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Beauftragt der Auftraggeber die Romba & Romba GmbH mit der Lagerung, erfolgt diese auf dessen Risiko und Kosten. In diesem Fall gelten die Bestimmungen zur Haftung gemäß § 9 dieser AGB. Die Romba & Romba GmbH ist berechtigt, gelieferte Arbeitsergebnisse und Unterlagen bis zur vollständigen Zahlung aller offenen Forderungen zurückzubehalten. Sämtliche von der Romba & Romba GmbH zur Verfügung gestellten Materialien, Präsentationen oder Konzeptunterlagen dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung ganz oder teilweise wieder- oder weiterverwendet werden. Etwas anderes gilt nur, wenn eine entsprechende Nutzungsvereinbarung gemäß § 7 dieser AGB getroffen wurde.
18. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Romba & Romba GmbH, sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Vorschriften über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
19. Salvatorische
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt – soweit rechtlich zulässig – eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahekommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
Stand: August 2025
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